Betriebliche Altersvorsorge
Wir sorgen für Sie vor – bAV für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Alle Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, die wir bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL in Karlsruhe) anlegen. Zu der gesetzlichen Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung erhält der Mitarbeitende somit eine Betriebsrente aus dieser Pflichtversicherung, sofern er darauf einen Anspruch erworben hat. Ein Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung entsteht für Mitarbeitende, wenn eine gesetzliche Rente gewährt wurde und wenn der Arbeitgeber 60 Kalendermonate Beiträge in die VBL eingezahlt hat (Wartezeit).
Über unseren Vertragspartner „Neue Leben“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an. Vertragspartner ist der Arbeitgeber, der zugunsten seines Arbeitnehmers eine Versicherung abschließt.
Zusätzlich werden Sie auf Wunsch unsererseits beim Vermögensaufbau durch Vermögenswirksame Leistungen (VL-Leistungen) unterstützt. Bei der Anlage der VL-Leistungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen.