JobRad

JobRad im Klinikum Lippe – so geht Fahrrad heute. Wir starten durch für Fitness und die Umwelt.

Jetzt aufsteigen und profitieren!

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
gute Nachrichten: Ab August 2021 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunsch-JobRad – mit oder ohne elektrischem Antrieb – bequem und günstig über das Klinikum Lippe zu beziehen. Radfahren macht Spaß, hält fit und ist gut für die Umwelt. JobRad macht aus hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes steuerlich geförderte Diensträder. Und bald machen wir mit.

So funktioniert JobRad
Das Klinikum Lippe least für Sie das JobRad. Sie fahren es, wann immer Sie wollen: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. Die monatlichen Raten werden über einen Zeitraum von 36 Monaten automatisch von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Noch Fragen? Im meinJobRad-Portal finden Sie viele Informationen und Tipps. Zum Beispiel können Sie Ihre persönliche Ersparnis berechnen und erfahren, welche Serviceoptionen Ihnen zur Verfügung stehen.

So einfach kommen Sie an Ihr Klinikum Lippe-JobRad

  • Registrieren Sie sich einmalig im meinJobRad-Portal.
  • Lassen Sie sich vor Ort oder online von einem der über 5.000 JobRad-Fachhandelspartner beraten.
  • Suchen Sie sich Ihr Wunschrad aus, beantragen Sie es im meinJobRad-Portal und sichern Sie sich so die steuerliche Förderung!

Wir freuen uns, wenn Sie und viele weitere Klinikum-Kolleginnen und -Kollegen aufsteigen und wünschen allzeit gute Fahrt!

Ihr Weg zum JobRad

  • Registrieren

    Sie registrieren sich einmalig im meinJobRad-Portal des Klinikum Lippe.

  • Rad aussuchen

    Sie suchen sich Ihr Wunschrad aus – bei einem der 6.000 JobRad-Fachhandelspartner vor Ort oder online.

  • Bestellung

    Sie bestellen Ihr Wunschrad über das meinJobRad-Portal. Ihr Antrag wird geprüft und freigegeben.

  • Sie radeln los und freuen sich!

Hier geht es für Sie ab dem 01.08.2021 weiter in das meinJobRad-Portal des Klinikum Lippe. Das meinJobRad-Portal ist das digitale Bestellportal. Hier können Sie ganz bequem und schnell Ihr Traumrad bestellen.

Ihre Vorteile

  • Am Geld sparen, nicht am Rad

    JobRad ist immer günstiger. Bis zu 40 % in jedem Fall – und noch deutlich mehr, wenn Ihr Arbeitgeber die Raten bezuschusst. Gibt er Ihnen das JobRad als Gehaltsextra, fahren Sie sogar komplett steuerfrei!

  • Überall hin

    Ihr Dienstrad fahren Sie wie Ihr eigenes: im Alltag, in der Freizeit und – wenn Sie möchten – natürlich auch zur Arbeit.

  • Bundesweit für Sie da

    Mehr als 6.000 stationäre JobRad-Fachhandelspartner bundesweit freuen sich darauf, Sie zu beraten – und viele weitere online.

  • Jedes Rad, jede Marke

    Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann ein JobRad sein. Exklusiv bei JobRad: das Dienstrad von Canyon u.v.m.

  • Services rund ums Rad

    Jedes JobRad ist automatisch über unsere Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie abgesichert. Ein Extra-Plus an Komfort bieten darüber hinaus unsere Service-Optionen JobRad-Inspektion und JobRad-FullService.

  • Karma-Punkte sammeln

    Radfahren hält fit, macht Spaß und den Kopf frei. Und für die Umwelt gibt es kein besseres Fortbewegungsmittel. Aber das wissen Sie ja schon.

Fragen & Antworten

JobRad ist das Dienstfahrradmodell der JobRad GmbH Freiburg. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing — nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei. Ulrich Prediger gründete das Unternehmen 2008 als LeaseRad GmbH, um mehr Menschen im Alltag auf das Fahrrad zu bringen.

Ein JobRad-Berechtigter ist ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin eines Unternehmens oder einer Einrichtung, welche einen Rahmenvertrag für JobRad abgeschlossen hat. Auf dieser Grundlage kann er/sie ein JobRad über den Arbeitgeber beziehen.

Nicht alle Mitarbeiter sind automatisch dazu berechtigt, JobRadler zu werden. Unter Umständen können Minijobber, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeiter/-innen und solche, die in weniger als drei Jahren in Rente gehen, ausgeschlossen sein.

Die Regeln des Klinikum Lippe können Sie im meinJobRad-Portal des Klinikums nachsehen.

Sie setzt sich zusammen aus:

  • der Nutzungsrate für die Nutzung des JobRads – sie macht den größten Anteil aus,
  • der Rate für die JobRad-Vollkaskoversicherung (falls nicht vom Arbeitgeber übernommen),
  • der Rate der JobRad-Inspektion (falls gebucht und nicht vom Arbeitgeber übernommen),
  • sowie der Rate des JobRad-FullService (falls gebucht und nicht vom Arbeitgeber übernommen).

Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Besuchen Sie unseren Vorteilsrechner.

Ein JobRad ist ein Dienstrad. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beziehen es über ihren Arbeitgeber und fahren es wie ihr eigenes: Natürlich für den Weg zu und von der Arbeit, aber auch im Alltag, in der Freizeit oder beim Sport. Ein JobRad kann jede Art von Fahrrad oder E-Bike sein und von jedem Hersteller stammen – ist also umweltfreundlich, praktisch und macht Freude!

Dazu kommt: Dank vorteilhafter Versteuerung ist ein JobRad deutlich günstiger als ein Selbstgekauftes – und kommt mit Extra-Komfort.

  • Bei jedem JobRad dabei sind JobRad-Vollkaskoversicherung und JobRad-Mobilitätsgarantie, die oft der Arbeitgeber übernimmt.
  • Für 5 € zusätzlich im Monat – die ebenfalls häufig vom Arbeitgeber übernommen werden – gibt es die JobRad-Inspektion*: jährliche Checks, die das JobRad in Schuss halten.
  • Für weitere 5 € im Monat (= insgesamt 10 € im Monat) gibt es den JobRad-FullService*, der die JobRad-Inspektion (jährliche Checks), zusätzliche Verschleißreparaturen und gleichwertige Ersatzteile umfasst. Auch die Raten für den FullService werden oft vom Arbeitgeber übernommen.

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad sein!

Da jede Bestellung einen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, gelten folgende Mindestpreise:

  • Bei JobRad 749 € inkl. MwSt.
  • Bei JobRad für Selbstständige 1.499 € inkl. MwSt.

Ja! Ihr JobRad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben.

Das liegt vor allem an der steuerlichen Förderung.
Bei JobRad per Gehaltsumwandlung bezahlt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem eigenen Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil ist für Arbeitnehmer seit 2020 nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Ganz einfach mit dem Vorteilsrechner.

Ja!
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung – abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des JobRads durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – bereits pauschal abgegolten mit …

  • 1 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme bis zum 31. Dezember 2018
  • 0,25 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme ab dem 1. Januar 2019

Bitte beachten Sie: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad klassifiziert und müssen daher ebenfalls mit 0,03 %/km/Monat vom UVP (analog zum Dienstwagen) versteuert werden. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.

Nein, aber jeder Händler kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6.000 JobRad-Fachhandelspartnern – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt wöchentlich weiter.

Einen JobRad-Partner in Ihrer Nähe finden Sie bequem über die Händlersuche.

In den meisten Fällen: Ja!

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Sie mehrere JobRäder gleichzeitig über Ihren Arbeitgeber beziehen können. Diese können zum Beispiel auch für Ihren Partner, Ihre Partnerin oder sogar Ihre Kinder bestimmt sein – wenn sie mit Ihnen einen Haushalt teilen!

Unabhängig von allen Regelungen können Sie nach Ablauf der regulären Vertragszeit von 36 Monaten ein neues JobRad beziehen.

Im Prinzip kann auch ein ermäßigtes Rad ein JobRad werden. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das JobRad – bei JobRad per Gehaltsumwandlung immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Ein Rabatt beim Fachhandelspartner kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.

Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

Natürlich. Ihr JobRad-Fachhandelspartner stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Händler eine einheitliche Rechnung über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das JobRad korrekt abrechnen.

Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines JobRad-Vertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis des JobRadlers vergrößern. Möglich sind zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad-Portal der Klinik.

Bitte beachten Sie: Nachträglich kann Zubehör nicht in einen JobRad-Vertrag aufgenommen werden!

Für Pflege und Wartung des JobRads ist der jeweilige JobRadler verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

  • Für 5 € zusätzlich im Monat gibt es die JobRad-Inspektion*: jährliche Checks, die das JobRad in Schuss halten.
  • Für weitere 5 € im Monat (= insgesamt 10 € im Monat) gibt es den JobRad-FullService*, der die JobRad-Inspektion (jährliche Checks) und zusätzlich Verschleißreparaturen sowie gleichwertige Ersatzteile umfasst. Auch die Raten für den FullService werden oft vom Arbeitgeber übernommen.

* Ob die JobRad-Inspektion bzw. der JobRad-FullService für Sie verfügbar sind, entscheidet der Arbeitgeber.

Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad läuft jeweils über 36 Monate und ist in diesem Zeitraum grundsätzlich unkündbar. Im Anschluss endet das Nutzungsrecht und der JobRadler muss das JobRad zurückgeben.

Aber: JobRad beabsichtigt, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen. Leider kann ein Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag aufgenommen werden, weil dies den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspräche.

Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler.

Nach einer Rechtsprechung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuernde Betrag reduzieren, wenn man das JobRad für den Arbeitsweg nutzt.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine Steuerberatung. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten wird empfohlen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

In der Regel dürfen alle Haushaltsmitglieder das JobRad nutzen. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet der JobRadler. Der Leasingnehmer (Klinikum Lippe) darf das JobRad nicht veräußern, untervermieten, verleihen, verpfänden, verschenken oder an Dritte in anderer Weise weitervermieten.

Bisher wurde dem JobRadler sein JobRad nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit zum Kauf angeboten. Das soll auch in der Zukunft so gehandhabt werden. Ein solches Kaufangebot darf jedoch nicht vertraglich zugesichert werden, da dies nicht leasingerlasskonform wäre.

Hintergrund ist, dass dem JobRad-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Der Leasinggeber kann am Ende der Leasingvertragslaufzeit demnach entscheiden, ob er das JobRad dem Leasingnehmer (sprich: Arbeitgeber) andient oder es auf anderem Weg veräußert..