ASV „Neuromuskuläre Erkrankungen“
Deutschlandweit zweite ASV „Neuromuskuläre Erkrankungen“ am Klinikum Lippe
Nach Inkrafttreten der ASV „Neuromuskuläre Erkrankungen“ im Mai 2021 hat im April 2022 das erste ASV-Team am Klinikum Lippe seine Arbeit aufgenommen. Die entsprechende Berechtigung hat die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe am 7. April 2022 erteilt. Nach Aussage des Bundesverbandes ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. ist das Klinikum Lippe derzeit deutschlandweit das zweite Krankenhaus mit der ASV-Zulassung „Neuromuskuläre Erkrankungen“.
Das fachärztliche Behandlungsteam am Klinikstandort Lemgo ist sektorenübergreifend besetzt. Mehrere der Kernteammitglieder weisen bereits Vorerfahrungen aus der Mitarbeit in anderen ASV-Teams auf. Insgesamt verfügt das Klinikum Lippe aktuell über zehn verschiedene ASV-Berechtigungen.
Im Rahmen der ambulanten-spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können Patientinnen und Patienten mit definierten Erkrankungen, die einer komplexen Versorgung bedürfen oder unter seltenen Erkrankungen leiden, auf Überweisung durch Haus- oder Fachärztinnen und Fachärzte ambulant behandelt werden. Seit 2013 werden über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sukzessive krankheitsbezogene Richtlinien für eine Behandlung nach § 116b (ASV) erlassen. Mittlerweile liegen entsprechende Richtlinien für 16 verschiedene Erkrankungen vor. Vorläufer der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung war die Behandlung nach § 116b (alt). Auch hier verfügt das Klinikum Lippe über mehrere Zulassungen, die in den kommenden Jahren nach und nach durch Zulassungen zur ASV ersetzt werden.