Gesundheitsstiftung Lippe
Mit vereinten Kräften für die bestmögliche Gesundheitsversorgung – Machen Sie mit!
| SPENDEN SCHENKT GESUNDHEIT!
Sie möchten kranken Menschen helfen oder die Arbeit des Klinikum Lippe unterstützen? Das freut uns sehr, denn ein hoher Anspruch in Krankenversorgung und Forschung ist zunehmend auf engagierte Spender und Förderer angewiesen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Gutes zu tun – ob Spenden anlässlich eines Geburtstages oder eines Jubiläums, aber auch bei einem Trauerfall. Jegliche finanzielle Unterstützung ist sehr hilfreich.
Im Klinikum Lippe werden tagtäglich kranke und hilfesuchende Menschen entsprechend den neuesten medizinischen Behandlungsmethoden versorgt. Der hohe Anspruch in Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie das Engagement für die Patientinnen und Patienten stoßen jedoch zunehmend an finanzielle Grenzen. So werden heute nicht mehr nur wünschenswerte Forschungs- und Spezialprojekte, sondern auch kleine und größere Anschaffungen sowie dringend notwendige Erneuerungen über Spenden finanziert.
Das Klinikum Lippe braucht daher Menschen wie Sie: Menschen, die mithelfen in Lippe eine leistungsfähige und den Menschen zugewandte Universitätsmedizin voranzubringen.
Wir danken jedem Spender, Ehrenamtlichen und Förderer von ganzem Herzen!
| IHRE SPENDE HILFT!
Wenn Sie das Klinikum Lippe und die Gesundheitsstiftung Lippe und ihre Projekte unterstützen möchten, können Sie
Für welche Option Sie sich auch entscheiden: Den Umfang sowie die Art und Weise Ihrer Spenden bestimmen Sie.
Auf eines können Sie sich verlassen: Im Klinikum Lippe findet Ihre Spende schnell und wirkungsvoll den richtigen Ort.
Alle Spender erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse der jeweiligen Spender. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder der Überweisungsträger.
Zahlungsempfänger: Gesundheitsstiftung Lippe
BIC: WELADE3LXXX
IBAN: DE75476501300000005678
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Spenders, Anschrift des Spenders, Spendenzweck
Alle Spender erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse der jeweiligen Spender. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder der Überweisungsträger.
Zahlungsempfänger: Gesundheitsstiftung Lippe
BIC: WELADED1LEM
IBAN: DE23482501100002222222
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Spenders, Anschrift des Spenders, Spendenzweck
Alle Spender erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung. Hierfür benötigen wir jedoch die vollständige Adresse der jeweiligen Spender. Für Spenden bis zu 200 Euro genügt zum Nachweis beim Finanzamt auch der Einzahlungsbeleg oder der Überweisungsträger.
Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Wahl eines Ihren Vorstellungen entsprechenden Förderprojektes. Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Ansprechpartner
Christian Ritterbach
Telefon
05231 72-5151
| IHRE SPENDE HILFT!
Kondolenzspende
Viele Menschen suchen in Zeiten von Trauer Trost, indem sie im Sinne der/des Verstorbenen Gutes tun. So ist es möglich, bereits in der Traueranzeige oder einem Trauerbrief darum zu bitten, auf Kränze und Blumen zu Gunsten einer gemeinnützigen Spende auf ein hierfür angegebenes Spendenkonto zu verzichten.
Mit einer Trauer- oder auch Kondolenzspende können Sie im Namen eines verstorbenen Angehörigen ein Zeichen für das Leben setzen und anderen Menschen Hoffnung schenken.
Wenn Sie anlässlich eines Trauerfalls in Ihrer Familie um Kondolenzspenden zugunsten der Gesundheitsstiftung Lippe aufrufen möchten, bitten wir Sie, an Folgendes zu denken:
Gerne können Sie uns auch persönlich kontaktieren.
Testaments-Spende
Ein Testament bietet die Möglichkeit, Werte und Überzeugungen, die dem eigenen Leben eine Richtung geben, auch in Zukunft fortwirken zu lassen. Mit Ihrem letzten Willen können Sie damit die medizinische Zukunft mitgestalten. Sie können mit Ihrem Nachlass oder einem Vermächtnis zugunsten der Gesundheitsstiftung Lippe helfen, zukunftsweisende Vorhaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung weiterzuentwickeln. Möglichkeiten gibt es hierzu im Klinikum Lippe viele.
Zustiftung und Treuhandstiftung
Die Gesundheitsstiftung Lippe wurde 2009 als selbstständige Stiftung gegründet. Sie hat das Ziel, den Gesundheitsstandort in Lippe zu stärken, im Besonderen durch die Unterstützung des Klinikums Lippe. Als erstes großes Projekt hat die Gesundheitsstiftung Lippe das Gebäude der Familienklinik in Detmold errichtet. Der Betrieb wurde im Februar 2012 aufgenommen.
Die Förderung der Gesundheitsstiftung Lippe bietet Ihnen die Möglichkeit, nachhaltig Anliegen und Projekte in der Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu unterstützen. Sie können dies in Form einer Zustiftung oder einer Treuhandstiftung tun.
Eine Zustiftung dient der Aufstockung des vorhandenen Stiftungsvermögens der Gesundheitsstiftung Lippe. Da ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens für die Finanzierung von Projekten verwendet werden, kann Ihre Zustiftung über Generationen hinweg wirken.
Es gibt folgende Möglichkeiten eine Zustiftung umzusetzen:
Bei einer größeren Zustiftung können Sie in Absprache mit der Gesundheitsstiftung Lippe ein bestimmtes Forschungsgebiet oder den Aufbau einer besonderen Einrichtung fördern. Dabei besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Zustiftung mit einer Namensnennung zu verbinden.
Sie überlegen eine eigene Stiftung zu gründen, welche den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck fördert, aber die Verwaltung und das operative Geschäft einer Stiftung nicht selbst durchführt? Dann ist die Treuhandstiftung unter dem Dach der Gesundheitsstiftung Lippe Stiftung Öffentlichen Rechts ein sinnvolles Instrument.
Treuhandstiftungen können bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen gegründet werden. Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das Sie als Stifterin oder als Stifter der Gesundheitsstiftung Lippe als Treuhänderin zur Verwirklichung eines festgelegten Zwecks übertragen. Als Treuhänderin verwaltet die Gesundheitsstiftung Lippe das Vermögen Ihrer Treuhandstiftung und vertritt diese in allen Rechtsgeschäften. Die Treuhandstiftung gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag, den Sie mit der Treuhänderin abschließen.
Sie als Stifterin oder Stifter bestimmen den Förderzweck Ihrer Stiftung – und die Fördermöglichkeiten innerhalb des Klinikum Lippe sind vielfältig. Selbstverständlich kann auch Ihre Treuhandstiftung einen individuellen Namen tragen.
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