Einschränkungen von Eingriffen und 2G-Regel für Besucher
Das Klinikum Lippe versorgt zurzeit an den Standorten in Detmold und Lemgo akutmedizinisch sehr viele Patientinnen und Patienten. Neben der deutlich angestiegenen Anzahl von COVID-Erkrankten bedürfen viele andere Patienten mit verschiedensten Erkrankungen der stationären Behandlung, so dass es zeitweise zur Vollauslastung der Bettenkapazitäten kommt. Dieses betrifft sowohl die Normalstation, als auch insbesondere die Intensivstationen.
Das Klinikum Lippe teilt deshalb mit, dass planbare Eingriffe und Operationen in dieser Situation deutlich einschränkt werden müssen. Die Notfallversorgung sowie die Behandlung dringlicher onkologischer und anderer Erkrankungen sind davon nicht betroffen.
Dr. Johannes Hütte, Geschäftsführer des Klinikum Lippe betont: „Bitte wenden Sie sich in Notfällen weiterhin an uns, wir stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung“ und bittet gleichzeitig um wohlwollendes Verständnis für die nun dringend gebotenen Maßnahmen der Einschränkungen planbarer Eingriffe um die medizinische Versorgung im Kreis Lippe zu gewährleisten.
Die Gesamtsituation ist durch die andauernde pandemische Lage sehr angespannt.
Das Klinikum Lippe rät hier eindringlich sich gegen die COVID-Erkrankung impfen zu lassen und führt – wie andere Krankenhäuser in der Region – mit sofortiger Wirkung – die 2G-Regeln für Besuche im Klinikum Lippe ein.
Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz (die zweite Impfung liegt dabei mindestens 14 Tage zurück) oder Genesung (ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist oder ein offizieller Nachweis des Gesundheitsamts) vorlegen müssen.
Die 2G-Regel betrifft die Besucher, nicht aber stationäre und ambulante Patienten. Im gesamten Haus gilt weiterhin für alle die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
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